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TISAX®: Meldepflicht bei Änderungen

Aktualisiert: 4. Juli 2024

Compliance; Meldepflicht; ENX; TISAX; Betriebsänderungen; Sicherheitsstandards; Unternehmenssicherheit; ITCompliance; Dokumentation; Betriebssicherheit; TechnischeÄnderungen; OrganisatorischeÄnderungen; Risikomanagement; Vertragsvorschriften; Prozessänderungen; Standortverlagerung; Ressourcenentzug; Maßnahmenabschaffung; Schwachstellenbewertung; Geheimhaltungsvereinbarungen; Neuentwicklungen; Ausnahmesituationen

Heute möchte ich ein wichtiges Thema ansprechen, das oft übersehen wird: Die vertragliche vorgeschriebene Meldepflicht für TISAX®-Teilnehmer, Änderungen in betrieblichen oder technischen Gegebenheiten bei der ENX anzuzeigen.


Stellen Sie sich vor, Sie sind TISAX®-Teilnehmer und haben erfolgreich das Assessment bestanden. Alles läuft reibungslos, doch dann steht eine Veränderung an. Vielleicht möchten Sie Geld einsparen, an einen neuen Standort umziehen oder eine Umstrukturierung im Unternehmen vornehmen. Genau hier kommt die Meldepflicht ins Spiel:

"Der Teilnehmer benachrichtigt ENX über alle Änderungen seiner betrieblichen oder technischen Gegebenheiten oder jede andere Änderung, die (negativen) Einfluss auf die Umstände, die Grundlage eines (erfolgreichen) Assessments sind/waren, haben könnten. [...]" 

Quelle: Punkt 8 im Kapitel VI. in "TISAX Allgemeine Teilnahmebedingungen"; Version 3.0.2; https://portal.enx.com/de-de/TISAX/downloads/ (Linkdatum 19.06.2024)

Beispiele:


Umzug oder Verlagerung des Standortes

Angenommen, Ihr Unternehmen plant an einen neuen Standort umzuziehen. Diese Änderung könnte nicht nur erhebliche Auswirkungen auf Ihre bisherigen Betriebsabläufe haben. Neue Standorte bedeuten auch immer neue Gegebenheiten und Infrastrukturen. Hier ist es wichtig, die ENX frühzeitig über diese Änderungen zu informieren. Denn ein solcher Umzug beeinflusst automatisch die Grundlage des vorherigen erfolgreichen Assessments.


Handelsregister nicht vergessen! Wenn das Unternehmen umzieht, z.B. in ein Nachbargebäude mit anderer Hausnummer, könnte sich aus dem Handelsgesetzbuch (z.B. § 29 HGB; § 31 HGB), der Handelsregisterverordnung (z.B. § 10 HRV) oder dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. § 13 GmbHG) eine Pflicht zur Aktualisierung des Handelsregistereintrags ergeben.

Verzicht auf technische oder organisatorische Maßnahmen

Ein weiteres Beispiel ist der Verzicht bzw. die Abschaffung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen, die die Grundlage des vorherigen erfolgreichen Assessments gewesen sind. Dazu gehören unteranderem:


  • Entzug der notwendigen Ressourcen: Wenn Sie die notwendigen Ressourcen wie Zeit, Geld, Personal oder Wissen für die Aufrechterhaltung Informationssicherheit entziehen, kann dies die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen und somit das Sicherheitsniveau erheblich beeinträchtigen.


  • Verzicht auf regelmäßige Überprüfungen: Wenn Sie nach dem Assessment auf die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen verzichten, könnte dies organisatorische und technische Schwachstellen unentdeckt lassen und somit einen negativen Einfluss auf die Umstände haben, die ursprünglich die Grundlage des erfolgreichen Assessments gewesen sind.


  • Abschaffung der Maßnahmen zur Begrenzung von Auswirkungen von Ausnahmesituationen: Solche Maßnahmen sind essenziell, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können. Auch hier wird die Grundlage in der Regel negativ beeinflusst.

  • Verzicht auf Geheimhaltungsvereinbarungen: Wenn Sie bei der Weitergabe von schutzbedürftigen Informationen auf Geheimhaltungsvereinbarungen verzichten, riskieren Sie einen unkontrollierten Informationsfluss.


  • Abschaffung von Maßnahmen zur Erfassung und Bewertung von technischen Schwachstellen: Ohne diese Maßnahmen könnten Schwachstellen unerkannt bleiben, was die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur und somit auch die Sicherheit der Informationen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf gefährdet.


  • Entfernung von Maßnahmen zum Schutz von Neuentwicklungen: Maßnahmen, die einen unberechtigten Einblick auf Neuentwicklungen mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf verhindern, sind von großer Bedeutung. Die Demontage kann einen negativen Einfluss auf die Umstände haben, die ursprünglich die Grundlage des erfolgreichen Assessments gewesen sind.


Umstrukturierung im Unternehmen

Nicht nur technische Änderungen sind relevant. Auch organisatorische Veränderungen können meldepflichtig sein. Angenommen, Ihr Unternehmen plant eine größere Umstrukturierung, bei der Abteilungen zusammengelegt oder neu organisiert werden. Solche Änderungen können einen Einfluss auf die Zuständigkeiten und Prozesse haben, die in Ihrem letzten Assessment bewertet wurden.



Warum die Meldepflicht keine bloße Formalität ist

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Meldepflicht nicht nur eine Formalität ist. Wenn Änderungen vorgenommen werden, die unter den eingangs zitierten Punkt 8 der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Kapitel VI. (Version 3.0.2) fallen, muss die ENX die Möglichkeit haben, diese Änderungen zu bewerten und gegebenenfalls ein neues Assessment anzuordnen. Jede Änderung sollte daher gut dokumentiert und rechtzeitig an die ENX weitergegeben werden, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Anforderungen bleibt. So vermeiden Sie mögliche Komplikationen und stellen sicher, dass Ihre Betriebsabläufe reibungslos und sicher weiterlaufen können.



Bevor ich Auditor wurde, saß ich auf Ihrer Seite.

Als CISO und Leiter IT-Sicherheit in Konzernen kenne ich den Druck, dem Sicherheitsverantwortliche ausgesetzt sind, besonders im Spannungsfeld zwischen operativer Sicherheit und Management-Entscheidungen. Genau deshalb sind meine Audits keine bloße Normen-Abfrage, sondern ein echter Mehrwert, der hilft, Informationssicherheit auch auf Vorstandsebene strategisch zu verankern.

Ich bin Marc Borgers – Inhaber der AUD
IT MANUFAKTUR und ich vereine zentrale Perspektiven für Ihren Erfolg:

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𝐀𝐔𝐃𝐈𝐓𝐎𝐑 Als berufener Zertifizierungsauditor und Inhaber von High-End-Zertifikaten (CISA, CISM, CDPSE) prüfe ich streng, fair und mit tiefem Verständnis für komplexe Umgebungen (KRITIS, § 8a BSIG, EnWG). Ihr Vorteil: Sicherheit durch höchste Qualifikation – auch in regulierten Märkten.

𝐓𝐑𝐀𝐈𝐍𝐄𝐑 Wer prüft, muss wissen, wovon er spricht. Ich bin einer der wenigen Trainer weltweit, der von TRECCERT für acht Zertifizierungsprogramme (Schemes) berufen ist. Als Lead Trainer bilde ich die Experten von morgen aus – u.a. in ISO 27001, 22301, 31000 und 20000-1. Ihr Vorteil: Sie arbeiten mit einem Experten, der die Normen nicht nur liest, sondern lehrt.

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𝐒𝐂𝐇𝐖𝐄𝐑𝐏𝐔𝐍𝐊𝐓𝐄 ​Standards: ISO 27001 (ISMS), VDA ISA (TISAX® Prüfgrundlage), IT-SiKat 1a & 1b, B3S (KRITIS), ISO 22301 (BCMS). Branchen: Automotive, Kritische Infrastrukturen, Energie & Mittelstand. Arbeitsweise: Transparent, digital gestützt & bei Bedarf 100% Remote. Zusatz: RFID-Check von Zutrittskontrollsystemen & Perimeter-Check mittels LBA registrierter Drohne möglich.

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Martin Kerkmann via LinkedIn | EPLAN
 

Im Rahmen einer umfangreichen ISO 27001 Zertifizierung hat Herr Borgers uns im Rahmen eines Thirty Party Audit im Vorfeld der Zertifizierung entscheidende Empfehlungen gegeben, so dass wir direkt beim ersten Anlauf das Zertifizierungsaudit zur ISO 27001 erfolgreich bestanden haben.

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Matthias Zeiss via LinkedIn | Stadtwerke Mainz Netze

Gerade ihre Expertise im Voraudit waren maßgeblich für die später erfolgreiche Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog gemäß Bundesnetzagentur und ISO 27001.

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Sorin Mustaca via LinkedIn | Endpoint Cybersecurity GmbH

Herr Borgers ist ein sehr professioneller, fairer und aufgeschlossener Auditor. Er hat viel Flexibilität und Freundlichkeit gezeigt, ohne Abzüge in Gründlichkeit und Fachwissen. 

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 Andreas Kirchner via LinkedIn | SPIRIT ISD

Fachlich brillant, super normensicher und technisch sehr versiert & up-to-date. Er kommt schnell auf den Punkt, kombiniert Methodik mit technischem Tiefgang und bleibt dabei absolut angenehm im Umgang. Seine Audits bringen dem Kunden echten Mehrwert und sorgen für ein besseres Informationssicherheitsniveau.

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TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die AUDIT MANUFAKTUR steht in keiner geschäftlichen Beziehung zur ENX. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden. TISAX® Assessments, zur Erlangung von Labels, werden nur von den auf der Homepage der ENX genannten Prüfdienstleistern durchgeführt. In unserer Funktion als Auditoren für Zertifizierungsstellen ist es uns für einige Jahre untersagt, Unternehmen zu zertifizieren, die wir zuvor im Bereich Informationssicherheit unterstützt haben. Diese Regelung stellt die Unparteilichkeit und Integrität des Zertifizierungsverfahrens sicher.

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