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Internes Audit nach ISO/IEC 27001 oder VDA ISA

 

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KRITIS: Was wird der Auditor fragen?


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Seit geraumer Zeit sind das IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) sowie die dazugehörige KRITIS-Verordnung (KritisV) in Kraft und doch gibt es während der Prüfungen oft vermeidbare Überraschungen für die geprüften Betreiber.

 

Zum einen sind längst noch nicht alle branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) finalisiert worden und zum anderen besteht häufig der Irrglaube, dass eine bestehende ISO 27001 Zertifizierung ohne Berücksichtigung der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß §8a Absatz 3 BSIG (Version 1.0 vom 15.05.2019, Linkdatum 09.09.2019) als Nachweis ausreichend ist. Im Folgenden gehe ich auf diese beiden und weitere Punkte ein:

 

  • Auch wenn kein B3S vorliegt, hat der Betreiber die gesetzlichen Fristen und Vorgaben einzuhalten.

  • Eine ISO 27001 Zertifizierung sollte die Vorgaben der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß §8a Absatz 3 BSIG (Version 1.0 vom 15.05.2019, Linkdatum 09.09.2019) erfüllen, um als Nachweis dienen zu können. 

  • Wenn der Betreiber sich für einen B3S entscheidet und als ISMS-Grundlage zum Beispiel die ISO 27001 wählt, dann umfasst die Prüfung das ISMS gemäß ISO 27001 sowie die branchenspezifischen Erweiterungen aus dem B3S.

  • Es ist mehr Prüfzeit als bei einer ISO 27001 Zertifizierung erforderlich, da wie bereits erwähnt neben dem ISMS auch die branchenspezifischen Erweiterungen des B3S geprüft werden.

  • Das bei KRITIS-Prüfungen zugrundelegende Prüfniveau sowie der damit verbundene Prüfumfang sind deutlich höher als bei einer ISO 27001 Zertifizierung, da die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistung im Fokus der Prüfung stehen.

  • Die KRITIS-Prüfung erfolgt gegen den Ist-Zustand des Umsetzungsgrades der Maßnahmen. 

  • Der Auditor muss den Einsatz von Lösungen und Komponenten bemängeln, wenn diese schwerwiegende technische order konzeptionelle Schwachstellen aufweisen, die die Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistung erschweren oder gefährden könnten.

  • Ein Transfer von Risiken, zum Beispiel durch Versicherungen, ist kein Ersatz für die Sicherheitsvorkehrungen gemäß § 8a Absatz 1 BSIG. Auch bei Versicherung oder anderem Risikotransfer sind angemessene Sicherheitsvorkehrungen nach Stand der Technik vorzunehmen. 

  • Risiken im Geltungsbereich dürfen gemäß §8a Absatz 1 BSIG nicht akzeptiert werden, sofern Sicherheitsvorkehrungen nach Stand der Technik möglich und angemessen sind. Erst für das dann noch verbleibende Restrisiko ist eine Risikoakzeptanz möglich.

  • Organisatorische und technische Vorkehrungen sind angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der betroffenen Kritischen Infrastruktur steht.

  • Stand der Technik im Sinne des ITSiG ist "der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Funktionsfähigkeit von informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen gegen Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen, aber auch vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung des Stands der Technik schließt die Möglichkeit zum Einsatz solcher Vorkehrungen nicht aus, die einen ebenso effektiven Schutz wie die anerkannten Vorkehrungen nach dem Stand der Technik bieten." Quelle: FAQ BSI (Linkdatum 11.11.2019)

  • Der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0) aus dem April 2019, sieht eine Erhöhung der möglichen Bußgelder um den Faktor 200 vor.

  • Die Bewertung erfolgt in der Regel gemäß den Bewertungskriterien der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß §8a Absatz 3 BSIG (Version 1.0 vom 15.05.2019, Linkdatum 09.09.2019) vom BSI, die vom Auditor bei Bedarf durch die Kategorien "Nicht anwendbar" und "Nicht geprüft" ergänzt werden:


Pharma, KRITIS, B3S, Gesundheitsversorgung, Krankenhaus, Branchenspezifischer Sicherheitsstandard, KRITIS-Betreiber, kritische Dienstleistung, KRITIS-Prüfung, KRITIS Audit, Ernährung, Ernährungsindustrie, Ernährungswirtschaft, Anlagen zur Steuerung und Bündelung, Aggregatoren, Datacenter, Hosting

Bevor ich Auditor wurde, saß ich auf Ihrer Seite.

Als CISO und Leiter IT-Sicherheit in Konzernen kenne ich den Druck, dem Sicherheitsverantwortliche ausgesetzt sind, besonders im Spannungsfeld zwischen operativer Sicherheit und Management-Entscheidungen. Genau deshalb sind meine Audits keine bloße Normen-Abfrage, sondern ein echter Mehrwert, der hilft, Informationssicherheit auch auf Vorstandsebene strategisch zu verankern.

Ich bin Marc Borgers – Inhaber der AUD
IT MANUFAKTUR und ich vereine drei Perspektiven für Ihren Erfolg:

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🎓 1. Der TRAINER (Mastery & Wissen)

Wer prüft, muss wissen, wovon er spricht. Ich bin einer der wenigen Trainer weltweit, der von TRECCERT für acht Zertifizierungsprogramme (Schemes) berufen ist. Als Lead Trainer bilde ich die Experten von morgen aus – u.a. in ISO 27001, 22301, 31000 und 20000-1. Ihr Vorteil: Sie arbeiten mit einem Experten, der die Normen nicht nur liest, sondern lehrt.

🔍 2. Der AUDITOR (Prüfung & Zertifikate)

Als berufener Zertifizierungsauditor und Inhaber von High-End-Zertifikaten (CISA, CISM, CDPSE) prüfe ich streng, fair und mit tiefem Verständnis für komplexe Umgebungen (KRITIS, § 8a BSIG, EnWG). Ihr Vorteil: Sicherheit durch höchste Qualifikation – auch in regulierten Märkten.

💡 3. Der BERATER (Review & Validierung)

Ich kombiniere die Exaktheit eines Prüfers mit moderner Effizienz. Sie haben Ihre Dokumentation selbst erstellt oder durch KI generieren lassen? Ihr Vorteil: Ich validiere Ihre Unterlagen (Review). Ich prüfe mit der „Brille des Auditors“, ob Ihre Konzepte standhalten. Das spart Beratungskosten und gibt Sicherheit.

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Meine Schwerpunkte

  • Standards: ISO 27001 (ISMS), VDA ISA (TISAX® Prüfgrundlage), IT-SiKat 1a & 1b, B3S (KRITIS), ISO 22301 (BCMS).

  • Branchen: Automotive, Kritische Infrastrukturen, Energie & Mittelstand.

  • Arbeitsweise: Transparent, digital gestützt & bei Bedarf 100% Remote.

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Sie suchen einen Partner, der die Theorie lehrt, die Praxis kennt und die Sprache des Vorstands spricht? Vernetzen Sie sich gerne mit mir auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/borgers/

  • LinkedIn

Meine Prüfschwerpunkte, Branchen und KRITIS-Sektoren

Büro ISMS Audit ISO 27001

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Interne ISMS Audits ISO 27001

Pharma ISMS Audit

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Lebensmittelproduktion ISMS Audit

Lebensmittelproduktion ISMS Audit

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Krankenhaus ISMS Audit

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Internes ISMS Audit TISAX / ISO 27001

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Netzleitstelle ISMS Audit IT-SiKat 1a

Netzleitstelle ISMS Audit IT-SiKat 1a

Interne ISMS Audits im Bereich Einergieversorgung IT-Sicherheitskatalog (IT-SiKat) 1a

Internes ISMS Audit Operational Technology (OT)

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Internes ISMS Audit IT-SiKat 1a

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Interne ISMS Audits im Bereich Gas Einergieversorgung IT-Sicherheitskatalog (IT-SiKat) 1a

Internes ISMS Audit IT-SiKat 1b

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Interne ISMS Audits im Bereich Stromerzeugung Einergieversorgung IT-Sicherheitskatalog (IT-SiKat) 1b

Logistik ISMS Audit TISAX / ISO 27001

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Internes ISMS Audit Rechenzentrum Housing Hosting Telekommunikation

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Automobilzulieferer ISMS Audit Prototypenschutz VDA ISA TISAX

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SmartCard technische Prüfung

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Interne ISMS Audits im Bereich physische Sicherheit KRITIS TISAX / ISO 27001 CER NIS2

Prüfung physische Sicherheit

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Interne ISMS Audits im Bereich physische Sicherheit KRITIS TISAX / ISO 27001 CER NIS2

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Interne ISMS Audits im Bereich physische Sicherheit KRITIS TISAX / ISO 27001 CER NIS2

AUDIT MANUFAKTUR Kira

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Kundenmeinungen

Martin Kerkmann via LinkedIn | EPLAN
 

Im Rahmen einer umfangreichen ISO 27001 Zertifizierung hat Herr Borgers uns im Rahmen eines Thirty Party Audit im Vorfeld der Zertifizierung entscheidende Empfehlungen gegeben, so dass wir direkt beim ersten Anlauf das Zertifizierungsaudit zur ISO 27001 erfolgreich bestanden haben.

Matthias Zeiss via LinkedIn | Stadtwerke Mainz Netze

Gerade ihre Expertise im Voraudit waren maßgeblich für die später erfolgreiche Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog gemäß Bundesnetzagentur und ISO 27001.

Sorin Mustaca via LinkedIn | Endpoint Cybersecurity GmbH

Herr Borgers ist ein sehr professioneller, fairer und aufgeschlossener Auditor. Er hat viel Flexibilität und Freundlichkeit gezeigt, ohne Abzüge in Gründlichkeit und Fachwissen. 

 Andreas Kirchner via LinkedIn | SPIRIT ISD

Fachlich brillant, super normensicher und technisch sehr versiert & up-to-date. Er kommt schnell auf den Punkt, kombiniert Methodik mit technischem Tiefgang und bleibt dabei absolut angenehm im Umgang. Seine Audits bringen dem Kunden echten Mehrwert und sorgen für ein besseres Informationssicherheitsniveau.

© 2025 AUDIT

MANUFAKTUR

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die AUDIT MANUFAKTUR steht in keiner geschäftlichen Beziehung zur ENX. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden. TISAX® Assessments, zur Erlangung von Labels, werden nur von den auf der Homepage der ENX genannten Prüfdienstleistern durchgeführt. In unserer Funktion als Auditoren für Zertifizierungsstellen ist es uns für einige Jahre untersagt, Unternehmen zu zertifizieren, die wir zuvor im Bereich Informationssicherheit unterstützt haben. Diese Regelung stellt die Unparteilichkeit und Integrität des Zertifizierungsverfahrens sicher.

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