Um ein passendes Abstraktionsniveau für die grafische Darstellung und textuelle Beschreibung des Geltungsbereiches bei KRITIS-Betreibern gewährleisten zu können, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Hilfestellung veröffentlicht:

(Quelle: bsi.bund.de /
Linkdatum: 05.07.2022)