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DEKRA: Meldepflicht bei Änderungen

DEKRA Compliance; Certification Standards; Management Systems; Compliance Monitoring; Business Certification; Quality Management; Security Standards; Corporate Responsibility; Regulatory Compliance; Process Improvement

Wenn Unternehmen von der DEKRA ein Zertifikat erhalten, übernehmen sie eine wichtige Verantwortung: die stetige Einhaltung der zertifizierten Normen und Systeme sowie vertraglichen Vereinbarungen während des gesamten Gültigkeitszeitraums des Zertifikats.


8.3 Überwachungsphase
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt eines Zertifikats stets dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen der im Zertifikat attestierten, aktuell gültigen Normen und Systeme während des gesamten Gültigkeitszeitraums des Zertifikats aufrechterhalten werden und dies in Audits nach näherer Vorgabe dieses Vertrags überprüfen zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen und DEKRA Certification GmbH unverzüglich und jederzeit alle Änderungen, die Einfluss auf die Erfüllung der Voraussetzungen der Zertifikatserteilung oder Zertifikatsaufrechterhaltung haben können, mitzuteilen. Solche Änderungen sind beispielsweise solche bezüglich: a) des rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status bzw. der Eigentümerschaft; b) Organisation und Management (z. B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal); c) Kontaktadresse und Standorten; d) des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereichs; e) wesentlicher Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse.

Quelle: D-030-17 Allgemeine Zertifizierungsbedingungen (AZB) Rev. 30/01/24; https://www.dekra-certification.de/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-zertifizierungsbedingungen/ (Linkdatum: 05.07.2024)


Anbei einige Beispiele zu den gemäß AZB meldepflichtigen Änderungen, die illustrieren, wann Unternehmen im Rahmen der von DEKRA gesetzten Überwachungsphase proaktiv handeln sollten:



1. Rechtlicher, wirtschaftlicher oder organisatorischer Status

Das Unternehmen könnte durch eine Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung seinen rechtlichen Status ändern. Solche Änderungen müssen DEKRA umgehend gemeldet werden, da sie die Grundlage der Zertifizierung beeinflussen können.


2. Organisation und Management

Veränderungen in der Führungsebene oder bei Schlüsselpersonen können erhebliche Auswirkungen auf die operativen Abläufe und die Einhaltung von Normen haben. Ein Beispiel wäre der Wechsel des Informationssicherheitsbeauftragten, der eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung des zertifizierten Managementsystems spielt.


3. Kontaktadresse und Standorte

Die Verlegung eines Produktionsstandorts oder die Eröffnung neuer Büros muss gemeldet werden, besonders wenn dadurch der Geltungsbereich des Managementsystems betroffen ist.


Handelsregister nicht vergessen! Wenn das Unternehmen umzieht, z.B. in ein Nachbargebäude mit anderer Hausnummer, könnte sich aus dem Handelsgesetzbuch (z.B. § 29 HGB; § 31 HGB), der Handelsregisterverordnung (z.B. § 10 HRV) oder dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. § 13 GmbHG) eine Pflicht zur Aktualisierung des Handelsregistereintrags ergeben.

4. Anwendungsbereich des zertifizierten Managementsystems

Eine Erweiterung oder Reduzierung des Anwendungsbereiches des Managementsystems sowie Änderungen am Statement of Applicability (SoA), zum Beispiel indem Kapitel als anwendbar oder nicht anwendbar erklärt werden, sind relevante Informationen für die DEKRA, da diese direkt den Umfang des Managementsystems beeinflussen.


5. Wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse

Die Implementierung neuer Software zur Verwaltung des Managementsystems oder umfassende Änderungen in den Prozessen können die Effizienz und Compliance beeinträchtigen und müssen daher ebenfalls gemeldet werden.



Jede dieser Änderungen kann potenzielle Risiken für die Gültigkeit eines DEKRA-Zertifikats darstellen. Durch die rechtzeitige und genaue Meldung dieser Änderungen können Unternehmen ihre Zertifizierung schützen und sicherstellen, dass sie weiterhin die höchsten Standards erfüllen.

Bevor ich Auditor wurde, saß ich auf Ihrer Seite.

Als CISO und Leiter IT-Sicherheit in Konzernen kenne ich den Druck, dem Sicherheitsverantwortliche ausgesetzt sind, besonders im Spannungsfeld zwischen operativer Sicherheit und Management-Entscheidungen. Genau deshalb sind meine Audits keine bloße Normen-Abfrage, sondern ein echter Mehrwert, der hilft, Informationssicherheit auch auf Vorstandsebene strategisch zu verankern.

Ich bin Marc Borgers – Inhaber der AUD
IT MANUFAKTUR und ich vereine zentrale Perspektiven für Ihren Erfolg:

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𝐀𝐔𝐃𝐈𝐓𝐎𝐑 Als berufener Zertifizierungsauditor und Inhaber von High-End-Zertifikaten (CISA, CISM, CDPSE) prüfe ich streng, fair und mit tiefem Verständnis für komplexe Umgebungen (KRITIS, § 8a BSIG, EnWG). Ihr Vorteil: Sicherheit durch höchste Qualifikation – auch in regulierten Märkten.

𝐓𝐑𝐀𝐈𝐍𝐄𝐑 Wer prüft, muss wissen, wovon er spricht. Ich bin einer der wenigen Trainer weltweit, der von TRECCERT für acht Zertifizierungsprogramme (Schemes) berufen ist. Als Lead Trainer bilde ich die Experten von morgen aus – u.a. in ISO 27001, 22301, 31000 und 20000-1. Ihr Vorteil: Sie arbeiten mit einem Experten, der die Normen nicht nur liest, sondern lehrt.

𝐁𝐄𝐑𝐀𝐓𝐄𝐑 Ich kombiniere die Exaktheit eines Prüfers mit moderner Effizienz. Sie haben Ihre Dokumentation selbst erstellt oder durch KI generieren lassen? Ihr Vorteil: Ich validiere Ihre Unterlagen (Review). Ich prüfe mit der „Brille des Auditors“, ob Ihre Konzepte standhalten. Das spart Beratungskosten und gibt Sicherheit.

𝐒𝐂𝐇𝐖𝐄𝐑𝐏𝐔𝐍𝐊𝐓𝐄 ​Standards: ISO 27001 (ISMS), VDA ISA (TISAX® Prüfgrundlage), IT-SiKat 1a & 1b, B3S (KRITIS), ISO 22301 (BCMS). Branchen: Automotive, Kritische Infrastrukturen, Energie & Mittelstand. Arbeitsweise: Transparent, digital gestützt & bei Bedarf 100% Remote. Zusatz: RFID-Check von Zutrittskontrollsystemen & Perimeter-Check mittels LBA registrierter Drohne möglich.

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Kundenmeinungen

Martin Kerkmann via LinkedIn | EPLAN
 

Im Rahmen einer umfangreichen ISO 27001 Zertifizierung hat Herr Borgers uns im Rahmen eines Thirty Party Audit im Vorfeld der Zertifizierung entscheidende Empfehlungen gegeben, so dass wir direkt beim ersten Anlauf das Zertifizierungsaudit zur ISO 27001 erfolgreich bestanden haben.

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Matthias Zeiss via LinkedIn | Stadtwerke Mainz Netze

Gerade ihre Expertise im Voraudit waren maßgeblich für die später erfolgreiche Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog gemäß Bundesnetzagentur und ISO 27001.

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Sorin Mustaca via LinkedIn | Endpoint Cybersecurity GmbH

Herr Borgers ist ein sehr professioneller, fairer und aufgeschlossener Auditor. Er hat viel Flexibilität und Freundlichkeit gezeigt, ohne Abzüge in Gründlichkeit und Fachwissen. 

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 Andreas Kirchner via LinkedIn | SPIRIT ISD

Fachlich brillant, super normensicher und technisch sehr versiert & up-to-date. Er kommt schnell auf den Punkt, kombiniert Methodik mit technischem Tiefgang und bleibt dabei absolut angenehm im Umgang. Seine Audits bringen dem Kunden echten Mehrwert und sorgen für ein besseres Informationssicherheitsniveau.

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TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die AUDIT MANUFAKTUR steht in keiner geschäftlichen Beziehung zur ENX. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden. TISAX® Assessments, zur Erlangung von Labels, werden nur von den auf der Homepage der ENX genannten Prüfdienstleistern durchgeführt. In unserer Funktion als Auditoren für Zertifizierungsstellen ist es uns für einige Jahre untersagt, Unternehmen zu zertifizieren, die wir zuvor im Bereich Informationssicherheit unterstützt haben. Diese Regelung stellt die Unparteilichkeit und Integrität des Zertifizierungsverfahrens sicher.

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