top of page
Tafel_edit.png
AuditManufaktur_Normal_Transparent_Med.png
Bild 14.08.25 um 13_edited.png

Kostenlose Schulung

Vorschau  Podcast

00:00 / 21:42

Jede Woche neue Kapitel!

Das Ziel: Fast 300 Folgen!

​​Entdecken Sie unsere kostenlosen Schulungen zu internationalen Standards für Managementsysteme in den Bereichen Informationssicherheit und KI-Governance! In unseren informativen Podcasts erläutern wir Ihnen die Bedeutung und praktische Umsetzung dieser Standards – ideal für alle, die einen ersten Einstieg in diese Themen suchen. 

Registrieren Sie sich jetzt kostenlos und tauchen Sie in die Welt der internationalen Standards ein! 

Datenschutz: Trojaner im Büro?

An die folgenden Worte des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte man sich erinnern, wenn man einen trojanisierten PC im Unternehmen behandelt und keine Zeit oder Möglichkeit besitzt zu kontrollieren, ob Informationen abgeflossen sind. Sonst könnte es später noch teurer als die Bitcoin-Forderung oder Vertrauensverlust der Kunden werden:

Datenschutz, BDSG, DSGVO, Meldepflicht, Informationssicherheit, Trojaner, Malware, Infostealer, Redline, Raccoon, GDPR

"Unrechtmäßig ist die Übermittlung oder sonstige Kenntniserlangung dann, wenn sie ohne Rechtsgrund erfolgt." [...] "Für die Frage ob §42a BDSG anwendbar ist, spielt es keine Rolle, ob eine Übermittlung vorliegt oder die Daten 'in sonstiger Weise Dritten' zur Kenntnis gelangt sind."


[...] "Die Kenntniserlangung durch einen Dritten muss nicht positiv festgestellt werden. Es ist ausreichend, wenn es entweder offensichtlich ist, dass Dritte Kenntnis erlangt haben, oder wenn anhand von tatsächlichen Anhaltspunkten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann." (FAQs zur Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Seite 5) Überhaupt ist diese Veröffentlichung des Beauftragten aus meiner Sicht lesenswert: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Orientierungshilfen/merkblatt_datenpannen_lfdiberlin.pdf


IMG_0969_edited_edited.png
Telefon2trans.png

Sie haben Fragen?

Manchmal ist ein direktes Gespräch einfach unschlagbar. Zögern Sie bitte nicht über unseren Telefonkalender ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren!

© 2025 AUDIT

MANUFAKTUR

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Die AUDIT MANUFAKTUR steht in keiner geschäftlichen Beziehung zur ENX. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden. TISAX® Assessments, zur Erlangung von Labels, werden nur von den auf der Homepage der ENX genannten Prüfdienstleistern durchgeführt. In unserer Funktion als Auditoren für Zertifizierungsstellen ist es uns für einige Jahre untersagt, Unternehmen zu zertifizieren, die wir zuvor im Bereich Informationssicherheit unterstützt haben. Diese Regelung stellt die Unparteilichkeit und Integrität des Zertifizierungsverfahrens sicher.

bottom of page