Dazu vermerkte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in den "FAQs zur Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)" auf Seite 5 Folgendes:
"Kreditkarten- und Kontonummern mit oder ohne Namen des Kreditkarten- und Bankkontoinhabers sind ebenfalls personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkonten."
Überhaupt ist diese Veröffentlichung des Beauftragten aus meiner Sicht lesenswert: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Dokumente/Orientierungshilfen/merkblatt_datenpannen_lfdiberlin.pdf
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